Dein Pensionskassengeld wartet. Zu 0,05 Prozent.
Wer die Stelle wechselt und nichts entscheidet, verliert sein Vorsorgegeld nicht. Es landet nur dort, wo es am wenigsten bringt: Sechs Milliarden Franken liegen heute genau dort.
Hier findest du Grundlagen, Regeln und Rechner zum Freizügigkeitsguthaben. Was in deinem Fall sinnvoll ist, hängt von deiner Situation ab. Willst du es wissen, melde dich bei uns, dann erstellen wir dir dein massgeschneidertes Konzept.
Lieber direkt? +41 79 547 84 52 WhatsApp
Seit 2024 darf den Bezug nur noch aufschieben, wer weiter arbeitet. Wer das Referenzalter zwischen 2024 und 2029 erreicht und nicht mehr arbeitet, darf trotzdem bis zum 31. Dezember 2029 warten, höchstens fünf Jahre über das Referenzalter hinaus. Ab 2030 gilt die Bedingung ohne Ausnahme.
Dein Geld bleibt dir. Die Frage ist, wo es liegt.
Trittst du aus der Pensionskasse aus, ohne in eine neue einzutreten, wird dein Kapital zum Freizügigkeitsguthaben. Es gehört dir, bleibt aber in der zweiten Säule gebunden. Entscheidest du nichts, entscheidet das Gesetz, in dieser Reihenfolge:
Die Austrittsleistung wird fällig und ab diesem Tag verzinst. Jetzt entscheidest du, ob sie auf eine oder zwei Einrichtungen geht. Später geht das nicht mehr.
Die Kasse überweist das Geld an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Hier verlieren die meisten Guthaben ihren Zins.
Verzinst 2026 mit 0,05 Prozent. Rund 950'000 dieser Konten mit sechs Milliarden Franken sind kontaktlos.
Dein Anspruch bleibt bestehen und verjährt nicht.
Erst dann ist das Geld endgültig verloren. Die ersten Guthaben verfallen bereits, Jahrgänge 1924 und 1925.
Warum 0,05 Prozent kein Detail sind
Der BVG-Mindestzins von 1,25 Prozent gilt nur in der Pensionskasse. Auf dem Freizügigkeitskonto legt jede Stiftung den Zins selbst fest, im Durchschnitt der Banken sind es 0,08 Prozent. Dazu kommt die Teuerung von 1,0 Prozent: Ein Guthaben zu 0,05 Prozent verliert real jedes Jahr fast ein Prozent.
Zins auf Freizügigkeitskonten, Marktbild 2026
Der BVG-Mindestzins steht nur zum Vergleich, für Freizügigkeitskonten gilt er nicht
Zinssätze per 3. und 11. September 2026, 98 verglichene Konten. Teuerung September 2026.
Zwei verbreitete Irrtümer
Die Einlagensicherung schützt mein Freizügigkeitskonto
- Tut sie nicht. Es gibt nur ein Konkursprivileg bis 100'000 Franken pro Person und Stiftung, ausbezahlt erst im Liquidationsverfahren, nicht innert Wochen.
- Der Sicherheitsfonds BVG deckt Freizügigkeitsguthaben nicht. Bei zwei Konkursen von Freizügigkeitsstiftungen verloren mehrere hundert Personen ihr Guthaben vollständig.
Ich bin weiter versichert wie in der Pensionskasse
- Bist du nicht. Ein Freizügigkeitskonto enthält keinen Schutz für Tod und Invalidität. Die Lücke entsteht mit dem Austritt, die Kasse muss nur darauf hinweisen.
- Bei grösseren Guthaben zählt deshalb mehr, wem du das Geld anvertraust, als die dritte Stelle hinter dem Komma beim Zins.
Die wichtigste Entscheidung fällt beim Austritt, und sie lässt sich nicht nachholen. Ob dein Guthaben auf eine oder zwei Einrichtungen geht, legst du nur in diesem Moment fest; daran hängt beim Bezug ein Steuerhebel von mehreren tausend Franken. Und falls du nicht weisst, ob irgendwo noch Freizügigkeitsgeld von dir liegt: Melde dich bei uns, wir kümmern uns kostenlos um die Anfrage.
Lass uns das prüfenUnsicher, was zu dir passt?
Ein kurzes Gespräch klärt das schneller als jede Tabelle.
Rechtsgrundlagen: Art. 2, 4 und 8 FZG, Art. 10, 12 und 13 FZV, Art. 60 BVG, Art. 219 SchKG · Zahlen: Stiftung Auffangeinrichtung BVG, CHSS, Sicherheitsfonds BVG, esisuisse, Bundesrat 2019, EFK 2016
Was dein Guthaben bis zum Bezug macht
Viele lassen das Geld liegen, ohne zu wissen, was es kostet. Spiel mit den vier Angaben und sieh, was deine heutige Lösung bis zum Bezug bringt und was möglich wäre.
Nach 20 Jahren liegt der Unterschied bei rund 141'700 Franken.
Rechenbeispiel, keine Prognose. Gerechnet mit 0,05 Prozent bei der Auffangeinrichtung, 0,5 Prozent beim besten Zinskonto am Markt und der eingestellten Rendite nach Kosten, Kaufkraft mit 1,0 Prozent Teuerung. Wertschriftenrenditen schwanken und können negativ sein, eine Kapitalgarantie gibt es nicht.
Der Rechner kennt vier Angaben, deine Situation hat einige mehr. Ob Wertschriften zu dir passen, hängt davon ab, wann du das Geld brauchst und ob eine neue Pensionskasse bevorsteht. Diese Punkte entscheiden am Ende darüber, was für dich die richtige Lösung ist.
Lass uns das analysierenWas du mit dem Geld darfst und was nicht
Die Stiftung wechseln kannst du jederzeit und steuerfrei. Teilen kannst du nur beim Austritt, auf höchstens zwei Einrichtungen. Einzahlen kannst du nie.
- Höchstens zwei Einrichtungen, nur beim Austritt. Die Aufteilung ist nur bei der Überweisung aus der Pensionskasse möglich. Ein bestehendes Konto lässt sich später nicht mehr aufteilen.
- Wechsel jederzeit. Einrichtung und Form sind frei wechselbar, ohne Mindestdauer. Ein Wechsel ist kein Bezug und löst keine Steuer aus.
- Einzahlen ist nicht möglich. Das Konto nimmt nur Vorsorgegeld auf und lässt sich nur eröffnen, wenn ein Freizügigkeitsfall vorliegt. Zurück darf nur, was daraus stammt, etwa die Rückzahlung eines Vorbezugs.
- Neue Pensionskasse heisst einbringen. Trittst du ein, muss das Guthaben dorthin. Melden musst du es selbst.
Bar gibt es das Geld nur beim endgültigen Wegzug, beim Schritt in die Selbständigkeit oder bei Kleinbeträgen. Dazu Wohneigentum, dort ohne Mindestbetrag.
- Drei Barauszahlungsgründe. Endgültiges Verlassen der Schweiz, selbständige Erwerbstätigkeit ohne obligatorische Vorsorge oder ein Guthaben unter deinem eigenen Jahresbeitrag. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Partners.
- EU und EFTA sperren den obligatorischen Teil. Wer dort versichert ist, kann nur den überobligatorischen Teil beziehen. Der Rest bleibt auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz. Bei Drittstaaten gilt die Sperre nicht.
- Wohneigentum ohne Mindestbetrag. Vorbezug für selbst bewohntes Wohneigentum, höchstens alle fünf Jahre, ab 50 begrenzt. Die Untergrenze der Pensionskasse von 20'000 Franken gilt direkt bei der Freizügigkeitsstiftung nicht. Bist du in einer Pensionskasse versichert, musst du zuerst einbringen und dort beantragen, dann gelten die 20'000 wieder.
- Verpfänden statt beziehen. Löst keine Steuer aus und reisst keine Lücke, solange das Pfand nicht verwertet wird. Einen Vorbezug kannst du bis drei Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen zinslos zurückzahlen; nach einem Verkauf darf der Erlös bis zu zwei Jahre auf einem Freizügigkeitskonto zwischengelagert werden.
Nach einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse ist jeder Kapitalbezug drei Jahre gesperrt, auch aus der Freizügigkeit. Ein Übertrag von Freizügigkeitsgeld ist kein Einkauf.
- Drei Jahre nach dem Einkauf. Wer in dieser Zeit Kapital bezieht, verliert den Steuerabzug für den Einkauf, egal, aus welchem Grund er bezieht. Gerechnet wird von der Gutschrift bis zur Auszahlung. Ist der Bezug mindestens so hoch wie der Einkauf, entfällt der ganze Abzug, sonst der Abzug im Umfang des Bezugs.
- Übertrag ist kein Einkauf. Freizügigkeitsgeld oder Geld aus der Säule 3a in eine Pensionskasse einzubringen ist nicht abziehbar, löst aber auch keine Sperrfrist aus.
- Kein Einkauf bei offenem Vorbezug. Solange ein Vorbezug für Wohneigentum nicht zurückbezahlt ist, sind Einkäufe unzulässig, ausser weniger als drei Jahre vor der Pensionierung.
Diese Regeln sagen, was erlaubt ist, nicht, was klug ist. Einbringen oder draussen lassen, teilen oder nicht, verpfänden oder beziehen: Jede Wahl wirkt auf Rente, Einkaufspotenzial, Risikoschutz und Steuern, oft in verschiedene Richtungen. Diese Abwägung machen wir anhand deines Pensionskassenausweises.
Meinen Fall einordnenRechtsgrundlagen: Art. 4, 5 und 25f FZG, Art. 12 FZV, Art. 5 WEFV, Art. 30b, 30d und 79b BVG
Was in deiner Situation gilt
Wähle, was auf dich zutrifft.
Diese Übersicht ordnet deinen Fall ein, sie entscheidet ihn nicht. Fast überall gibt es mehr als einen zulässigen Weg, und der richtige hängt von Zahlen ab, die hier niemand kennt. Das klären wir im Erstgespräch.
Meinen Weg klärenBeim Bezug zahlst du einmal. Der Zeitpunkt entscheidet, wie viel.
Freizügigkeitsguthaben werden mit dem Referenzalter fällig, frühestens mit 60, mit Aufschub bis 70. Besteuert wird der Bezug getrennt vom Einkommen zu einem reduzierten Satz, aber mit eigener Progression. Und alles, was im gleichen Jahr fliesst, wird zusammengerechnet.
Das Bezugsfenster bei einem Referenzalter von 65
Aufschub über das Referenzalter hinaus nur bei nachgewiesener Erwerbstätigkeit
Was der Bezug kostet und was die Staffelung spart
Beim Bund ein Fünftel des ordentlichen Tarifs, höchstens 2,3 Prozent. Bei den Kantonen eigene Tarife mit grossen Unterschieden, Basel-Stadt liegt bei 500'000 Franken an dritthöchster Stelle. Entscheidend: Zweite Säule, Säule 3a und die Bezüge des Partners im gleichen Jahr werden zusammengezählt. Verteilt auf mehrere Jahre bricht die Progression, beim Freizügigkeitsguthaben über die zwei Einrichtungen, die beim Austritt getrennt wurden.
Steuer auf den Kapitalbezug, drei Beträge im Vergleich
Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, alleinstehend, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026
Günstigster Kanton je Betrag: Schwyz bei 100'000, Graubünden bei 250'000, Appenzell Innerrhoden bei 500'000. Teuerster durchgehend Appenzell Ausserrhoden.
Mit einem einzigen Konto lässt sich nicht staffeln. Genau deshalb fällt die Entscheidung beim Austritt.
Basel-Stadt, alleinstehend, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026. Belegt bei 100'000, 250'000, 500'000 und 1'000'000 Franken, dazwischen linear interpoliert. Bei 2'000'000 Franken abgeleitet: Der Kanton rechnet in diesem Bereich mit einem festen Satz von 8 Prozent, der Bund mit 2,3 Prozent. Bei zwei Konten rechnet die Staffelung mit je der Hälfte in zwei Steuerjahren und der Säule 3a in einem dritten. Eine Grössenordnung, keine Steuerberechnung.
Mehr dazu: Wohnsitz, Ausland und die Gesetzeslage
Wohnst du beim Bezug in der Schweiz, zählt dein Wohnsitzkanton, nicht der Sitz der Stiftung. Wohnst du im Ausland, greift die Quellensteuer des Sitzkantons, und dort kann der Unterschied bei 500'000 Franken über 22'000 Franken betragen.
Der Bundesrat wollte Kapitalbezüge höher besteuern. Das Parlament hat die Massnahme im März 2026 aus dem Entlastungspaket gestrichen, Schlussabstimmung am 20. März 2026. Es bleibt bei den heutigen Regeln.
Die Steuer beim Bezug lässt sich planen, aber nur im Voraus. Zusammenrechnung im gleichen Jahr, Staffelung über zwei Einrichtungen, Bezüge aus der Säule 3a, der Wohnsitzkanton und das Bezugsjahr greifen ineinander. Wer die Reihenfolge erst beim Bezug anschaut, hat die meisten Hebel schon verloren. Wir legen den Bezugsplan einige Jahre vorher mit dir fest.
Bezugsreihenfolge planenRechtsgrundlagen: Art. 15 und 16 FZV mit Übergangsbestimmung 2023, Art. 38 DBG, Art. 11 Abs. 3 StHG · Zahlen: geldfuchs.ch und schwiizerfranke.com, Steuerjahr 2026, ESTV Faktenblatt 2025
Was wir am häufigsten gefragt werden
Ich bin arbeitslos. Was passiert mit meinem Pensionskassengeld, und bin ich noch versichert?
Dein bisheriges Guthaben braucht eine Freizügigkeitslösung, mit derselben Entscheidung über die Aufteilung wie bei einer Auszeit. Für Tod und Invalidität bist du weiter versichert: Wer Arbeitslosentaggelder über der Eintrittsschwelle bezieht, ist dafür bei der Stiftung Auffangeinrichtung obligatorisch gedeckt, die Hälfte des Beitrags trägt die Arbeitslosenversicherung. Für das Alter gilt das nicht: In dieser Zeit wächst kein Altersguthaben. Eine Barauszahlung ist bei Arbeitslosigkeit nicht möglich.
Muss ich mein Freizügigkeitsguthaben in die neue Pensionskasse einbringen?
Ja. Sobald du in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintrittst, muss das Guthaben dorthin, und melden musst du es selbst. In einzelnen Konstellationen kann es sinnvoll sein, einen Teil ausserhalb zu belassen, das ist aber die Ausnahme und muss geprüft werden.
Warum bekomme ich auf dem Freizügigkeitskonto so wenig Zins?
Weil es dafür keinen gesetzlichen Mindestzins gibt. Der BVG-Mindestzins von 1,25 Prozent gilt nur in der Pensionskasse. Auf dem Freizügigkeitskonto legt jede Stiftung den Zins selbst fest, die Spanne reicht 2026 von 0,00 bis 0,50 Prozent, die Auffangeinrichtung zahlt 0,05.
Was passiert mit dem Geld, wenn ich sterbe?
Es fällt nicht in den normalen Nachlass, sondern geht nach der Reihenfolge in Art. 15 FZV an die Begünstigten: zuerst Ehegatte oder eingetragener Partner und Waisen, dann unterstützte Personen oder der Lebenspartner nach fünf Jahren gemeinsamem Haushalt, dann die übrigen Kinder, Eltern oder Geschwister, zuletzt die weiteren gesetzlichen Erben. Innerhalb dieser Ordnung kannst du schriftlich bei der Stiftung festlegen, wer wie viel bekommt. Für Konkubinatspaare und Patchworkfamilien ist das ein Punkt, den man nicht dem Zufall überlassen sollte.
Ist mein Geld auf dem Freizügigkeitskonto sicher?
Nicht so, wie viele annehmen. Die Einlagensicherung von 100'000 Franken gilt nicht, es gibt nur ein Konkursprivileg bis 100'000 Franken pro Person und Stiftung, ausbezahlt erst im Liquidationsverfahren. Der Sicherheitsfonds BVG deckt Freizügigkeitsguthaben nicht. Bei grösseren Beträgen ist das ein Argument, nicht alles bei einer Stiftung zu halten.
Muss das Geld eine Mindestzeit auf dem Freizügigkeitskonto bleiben?
Nein. Einzahlen kannst du dort ohnehin nichts, und ein Wechsel der Stiftung ist jederzeit möglich. Die Frist, die oft damit verwechselt wird, gilt an anderer Stelle: Nach einem freiwilligen Einkauf in eine Pensionskasse ist jeder Kapitalbezug drei Jahre gesperrt, auch aus der Freizügigkeit. Ein blosser Übertrag von Freizügigkeitsgeld in eine Pensionskasse löst diese Frist nicht aus.
Kann ich mit dem Geld ein Haus kaufen?
Ja, für selbst bewohntes Wohneigentum oder zur Amortisation einer Hypothek, höchstens alle fünf Jahre, ab 50 begrenzt, mit Zustimmung des Ehegatten und mit Steuerfolge. Direkt bei der Freizügigkeitsstiftung gibt es keinen Mindestbetrag. Bist du in einer Pensionskasse versichert, musst du zuerst dorthin einbringen, dann gelten 20'000 Franken. Oft ist eine Verpfändung der bessere Weg.
Deine Sparfreunde
Roberto Freund-Vazquezdipl. Finanzberater IAF · Teamleiter
Caroline FreundFinanzplanerin mit eidg. Fachausweis
Lucille Goffauf dem Weg zum dipl. Finanzberater IAF
Mirko Pacinoauf dem Weg zum dipl. Finanzberater IAF
Wir schauen uns an, wo bei dir Geld liegen bleibt: bei der Krankenkasse, bei den Versicherungen, bei der Säule 3a, bei Anlagen und Hypotheken. Daraus machen wir eine Rechnung, die du nachvollziehen kannst, und einen Plan, der zu deinem Leben passt. Mehr über uns und unsere übrigen Themen findest du auf unserer Startseite.
Das Freizügigkeitsguthaben ist dabei oft der Baustein, den niemand auf dem Radar hat. Ob er bei dir richtig liegt, sehen wir in einem Gespräch schneller, als du diese Seite zu Ende gelesen hast.
Lass dein Freizügigkeitsguthaben prüfen
Das Freizügigkeitsguthaben ist eines der Themen, bei denen Nichtstun am teuersten ist. Jedes Jahr auf dem falschen Konto kostet Zins und Kaufkraft, und die Entscheidung über die Aufteilung lässt sich nicht nachholen. Je früher wir uns zusammensetzen, desto mehr bleibt bei dir.
Lieber direkt? +41 79 547 84 52 WhatsApp